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Lastenstraße 8
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Freitag
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Förderungen 2026

Förderungen 2026

Aktuelle Förderungen für Heizung und Sonnenenergie

Bei der Erneuerung Ihrer Heizung können Sie auch heuer wieder gutes Geld sparen. Zudem gibt es attraktive Zusatzförderungen für Solarwärme und Photovoltaik.

Förderungen für den Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

  • Bundesförderung „Kesseltausch" *
    Der Umstieg wird mit folgenden Pauschalen gefördert*:
    5.000 Euro für Wärmepumpen
    6.000 Euro für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen
    4.000 Euro für Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit erneuerbaren Quellen
    + 2.500 Euro Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarthermie-Anlage
    + 5.000 Euro Bohrbonus für die Tiefenbohrung einer Solewärmepumpe.
  • Bundesförderung für einkommensschwache Haushalte (ab 2027 verfügbar)
    Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. max. 37.550 Euro für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter definierten Gesamtbeträgen liegt.
  • Öko-Sonderausgabenpauschale
    Der Kesseltausch kann mit 400 Euro jährlich für 5 Jahre (gesamt 2.000 Euro) als Sonderausgabe im Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Photovoltaik und Stromspeicher
    Bis zu 180 Euro pro kWp für PV-Anlagen (inkl. Europabonus)
    Bis zu 165 Euro pro kWh für Stromspeicher (inkl. Europabonus)
    Marktprämie für eingespeisten PV-Strom für PV-Anlagen > 10 kWp: Nach Bieterverfahren
     

Landesförderungen

  • Pellets- und Hackgutanlagen
    Erneuerung: 1.400 Euro 
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner):2.900 Euro
  • Scheitholzheizung
    Erneuerung: 1.200 Euro
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 1.700 Euro
  • Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen
    Erneuerung: 2.700 Euro
    Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): 3.200 Euro 
  • Zuschlag/Bonus-Förderung für Private
    Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro 
    Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre
  • Wärmepumpen
    Luft-Wasser-Wärmepumpe (100 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 1.700 Euro
    Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Tiefenbohrung (170 Euro pro kW Nennwärmeleistung): maximal 2.800 Euro
  • Fern- bzw. Nahwärme
    Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag 140 Euro pro kW: maximal 2.800 Euro
  • Thermische Solaranlagen
    6 bis 10 m²: pauschal 1.750 Euro
    11 bis 19 m²: 175 Euro/m²
    ab 20 m²: pauschal 3.500 Euro
    bei Kollektortausch: pauschal 700 Euro
    (max. 50% der förderfähigen Kosten)               


Details und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder hier.

* Wärmepumpen müssen für diese Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Details unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand Oktober 2026.

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